Checking

Für den Versand von Ladeeinheiten per Bahn wurden von allen europäischen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Transport- oder Versandbestimmungen veröffentlicht, die festlegen, in welchem Zustand eine Ladeeinheit sein muss, um per Bahn reisen zu können. Jede Ladeeinheit, die uns erreicht, wird von unseren Mitarbeitern gecheckt, d. h. auf ihre Verladefähigkeit geprüft. Ist alles in Ordnung, wird der Kranauftrag für diese Einheit freigegeben. Ist etwas nicht in Ordnung, informieren wir den jeweiligen Operateur, der die Regulierung veranlasst.

Da uns ca. 95 % der von uns umgeschlagenen Einheiten per Fähre erreichen, können kleinere Reparaturen oder notwendige Korrekturen wie in anderen Intermodal-Terminals nicht vom anliefernden Fahrer beseitigt werden. Kleine Korrekturen werden auch von unseren Mitarbeitern vorgenommen.

Die Benachrichtigung erfolgt grundsätzlich an den Operateur, der Rücksprache mit dem Spediteur oder dem Absender hält und gegebenenfalls eine Mängelbeseitigung in Auftrag gibt. Ein Großteil der Spediteure verfügt von Haus aus über einen eigenen, oder vor Ort ansässigen Servicedienstleister.

Der Dienstleister führt eine Regulierung durch und meldet uns die Beseitigung der Mängel, was zur Verladung der Einheit auf den Zug führt.

Die zu verladenden Einheiten erreichen uns per TUG über den Umschlagbetrieb und werden in der Regel direkt vor dem geplanten Waggon abgestellt, oder finden sich auf der Vorstaufläche neben unserer Kranbahn ein, sodass wir alle Einheiten vor der Verladung begutachten können. Sollte sich an einer zur Verladung geplanten Einheit ein Makel finden, sperren wir die Einheit für die Verladung, bis eine Herstellung der Transportfähigkeit erfolgt ist.

In der Regel unterrichten wir den Operateur über das Ergebnis unserer Voruntersuchung, die im Grunde genommen nur aus der gleichen, gründlichen und sorgfältigen Sichtkontrolle besteht, wie sie auch ein Wagenmeister der EVU nach Verladung auf den Zug durchführt.

Durch jahrelange Erfahrung sind wir in der Lage, die Beurteilungen durch Wagenmeister im Voraus bewerten zu können, und entsprechend der Mängel die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um den Versand der Einheit zu ermöglichen.

Nicht alle Spediteure verfügen über einen eigenen Service oder einen Servicepartner vor Ort. Für diesen Fall können wir an einen versierten Servicedienstleister vermitteln, der mit diversen Spediteuren vertraglich vereinbarte Reparaturdienstleistungen durchführt, womit für den Absender eine adäquate Regulierung sichergestellt werden kann.

Die Entscheidung zu einer Reparatur können und wollen wir Ihnen nicht abnehmen, insofern müssen Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Regulierung erfolgen soll.